In praxisüblichen Mengen ist das mitversichert. Bei Antragsaufnahme muss uns das, der Continentale Zellerer, aber im Antrag mitgeteilt werden.
Achtung: Heilpraktikerleistungen sind umsatzsteuerfrei und es ist keine Gewerbeanmeldung nötig (lediglich die Anmeldung beim Gesundheitsamt). Beim Verkauf von Klangschalen oder ähnlichen umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten (auch bei Kleinunternehmerregelung) ist eine Gewerbeanmeldung nötig.
Bitte beachten Sie eine klare Trennung beider Bereiche. Sollte eine eindeutige Trennung für das Finanzamt nicht erkennbar sein, droht Ihnen im schlimmsten Fall, eine Umsatzsteuerpflicht auch für Ihre Heilpraxis.
Bitte erkundigen Sie sich beim Steuerberater, beim Finanzamt usw. bzgl. einer ordentlichen Anmeldung!