Grundsätzlich ist eine Beratung auch mittels elektronischer Medien (Skype, Zoom etc.) bei bestehenden Patienten/Klienten möglich.

Bei neuen Patienten und Klienten ist es zwingend notwendig, einen Patientenvertrag (Werk- und Dienstvertrag) vor Behandlung anzuschließen.  Es muss unmissverständlich hervorgehen: Praxisort und somit Gerichtsstand ist Deutschland.