Schiedsstelle bei Patientenbeschwerden

Die Schiedsstelle wurde eingerichtet, um Patientenbeschwerden, welche gegen Heilpraktiker gerichtet sind, schnell und unbürokratisch zu lösen, ohne dass Gerichte in Anspruch genommen werden müssen.

Die Schiedsstelle ist vom BDHN e.V. unabhängig und insbesondere keinen Weisungen des BDHN e.V. oder seiner Organe unterworfen. Sie ist neutral, ihr Ziel ist die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Heilpraktikern und deren Patienten.

Die Schiedsstelle besteht aus einem Heilpraktiker, einem Arzt sowie einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt. Sofern erforderlich, kann ein externer Gutachter beauftragt werden, um spezielle medizinische Fragestellungen zu klären. Da der Schiedsstelle jedoch ein Heilpraktiker und ein Arzt angehören, können Fachfragen in der Regel aus eigener Sachkunde beantwortet werden.

Die Schiedsstelle kann von jedem Patienten angerufen werden, welcher von einem Heilpraktiker behandelt wurde und mit der Arbeit des Heilpraktikers aus welchem Grunde auch immer nicht zufrieden ist (etwa wegen eines möglichen Behandlungsfehlers, einer gestellten Rechnung usw.).

Die Vorteile einer solchen Schlichtung für den Heilpraktiker und den Patienten liegen auf der Hand. Ein Verfahren vor der Schiedsstelle ist in Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Sofern medizinische Fragen auftauchen, werden vom Gericht Gutachter beauftragt, um diese zu klären. Da die Schiedsstelle u.a. mit einem Heilpraktiker und einem Arzt besetzt ist, verfügt diese über die Expertise, welche das Gericht ohne einen entsprechenden Gutachter nicht hat. Fachfragen kann die Schiedsstelle so häufig aus eigener Sachkunde beantworten.

Für den betroffenen Patienten und den betroffenen Heilpraktiker stellt diese Art der Streitbeilegung eine Alternative zu kostspieligen und langen Gerichtsverfahren dar.