Datenschutz Robert Eger

Datenschutz Robert Eger2023-11-28T10:12:55+01:00
Portrait Robert Eger Datenschutz

Die Neugründung oder die Übernahme Ihrer eigenen Praxis ist der beste Moment, die richtigen Weichen für Ihre Zukunft zu stellen.

Wir helfen Ihnen bei Ihren Praxisneustart und reichen Ihnen die Hand für die verschiedenen Schwerpunkte in Ihren neuen Unternehmen.

Datenschutz

  • Rechtliche Grundlagen der DSGVO sowie deren Betroffenenrechte
  • Ist eine Bestellung eines DSB überhaupt nötig
  • Spezieller Datenschutz für Praxen bezüglich im Umgang mit Patienten
  • Erforderliche technisch und organisatorischen Maßnahmen
  • Umgang mit externem Dienstleister in Ihrer Praxis – Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenschutz im Mailverkehr
  • Datenschutz im Internet
  • Notwendiger IT-Datenschutz, Sicherungsmaßnahmen
  • Wie archiviere ich richtig und sinnvoll
  • Bereitstellung der nötigen Musterformulare

Angebot

Unser einmaliges Angebot an Sie: Einmalige Datenschutz Grundberatung zum Neustart Ihrer Praxis vor Ort für 199 €.

Betreuung rund um das Thema Datenschutz

Richtige Dokumentation und Maßnahmen, Archivierung und Datensicherung Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen.

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Warum brauche ich einen Behandlungsvertrag?2023-12-15T10:11:00+01:00

Ein Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB regelt die Beziehung zwischen einem Behandelnden (z. B. Arzt, Therapeut, Heilpraktiker) und einem Patienten.

Der Heilpraktiker schuldet aus dem Vertrag die Behandlung des Patienten und der Patient verpflichtet sich, die mit dem Heilpraktiker vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

Die Vereinbarung ist wichtig aus mehreren Gründen:

  • Klärung von Verantwortlichkeiten und Rechten:
    Der Behandlungsvertrag legt die Rechte und Pflichten sowohl des Behandelnden als auch des Patienten fest. Dies umfasst die Art der angebotenen Behandlung, die Verantwortlichkeiten beider Parteien und die Zahlungsbedingungen.
  • Einverständniserklärung:
    Der Vertrag dient als schriftliche Einverständniserklärung des Patienten zur vorgeschlagenen Behandlung. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um risikoreichere oder invasive Verfahren handelt.
  • Haftungsbeschränkung und Risikoaufklärung:
    Der Behandlungsvertrag kann Bestimmungen enthalten, die die Haftung des Behandelnden begrenzen. Außerdem kann er Details zur Risikoaufklärung enthalten, um sicherzustellen, dass der Patient über mögliche Risiken informiert ist.
  • Datenschutz:
    In vielen Fällen werden im Rahmen der medizinischen Behandlung persönliche Informationen des Patienten erfasst. Der Behandlungsvertrag kann Datenschutzbestimmungen enthalten, um den Schutz dieser sensiblen Informationen sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen an Behandlungsverträge je nach Art der Gesundheitsdienstleistung variieren können. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Behandlungsvertrag den spezifischen rechtlichen Anforderungen entspricht, die für Ihren Tätigkeitsbereich gelten.

Welches sind die Mindestvorgaben für meine Praxiswebsite?2023-05-23T16:17:21+02:00
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