Für die Folgeschäden nach (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm) springt dann die Betriebsunterbrechungsversicherung ein, wenn der Praxisbetrieb nicht fortgesetzt werden kann (z.B. Trocknung, Entsorgung- und Renovierung oder auch Neubau sowie Zeitüberbrückung bei Neubeschaffung der Praxisausstattung). Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie dann vor den fortlaufenden Kosten (entgangener Gewinn, Miete, Versicherungen, Steuer usw.)