Wie bei allen anderen Schäden auch, werden wir die Abwicklung des Schadens übernehmen.

In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ einleiten.
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt hierfür die Strafverteidigungskosten, auch schon im Vorverfahren, zu Verfügung.

Siehe auch die Frage zu unseren Leistungen bei einer Schadensersatzklage.

Der Schaden muss dem Haftpflichtversicherer gemeldet werden

Als Berufshaftpflichtversicherer haben wir 2 Aufgaben:

  1. Befriedigung berechtigter Ansprüche
    (sollte ein von Ihnen verschuldeter versicherter Schaden vorliegen, werden wir die Entschädigungshöhe prüfen und an den Geschädigten leisten)
  2. Abwehr unberechtigter Ansprüche
    (Wenn Schadenersatzansprüche nach unserer Meinung unbegründet sind, werden wir die Ansprüche abwehren. Die Abwehr erfolgt notfalls auch durch eine gerichtliche Klärung. Wir werden mit unseren Anwälten, auf unsere Kosten in Ihrem Namen die gerichtliche Entscheidung einfordern.)

D.h.: Sämtliche Schadenersatzvorwürfe werden von uns geprüft und für Sie erledigt