Vorausgesetzt Sie verfügen über den Nachweis einer Fortbildung zum Fadenlifting, können Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker gegen Beitragszuschlag um kosmetisch-ästhetische Behandlungen erweitern.

Die Aus- und Fortbildung muss insbesondere diese Punkte vermitteln:

– Injektionstechniken und erforderliche Hygienestandards

– Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn und

– Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen