Für die persönliche Haftung nach §823 BGB ist es nicht nötig eigene Praxisräume zu haben. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als Person in Ausübung Ihrer Tätigkeit (z.B. Falschberatung). Für Schadenfälle die sich durch den Betrieb eigener Räume (Praxis) entstehen, sind Sie dann ebenfalls versichert.

Für Schäden an Ihren beruflich genutzten Dingen in Ihren Privaträumen, haftet normalerweise eine bestehende Hausratversicherung nicht. Deswegen bieten wir auch eine Praxisinhaltsversicherung an.