Grundsätzlich ist eine Beratung auch mittels elektronischer Medien (Skype, Zoom etc.) bei bestehenden Patienten/Klienten möglich.
Bei neuen Patienten und Klienten ist es zwingend notwendig, einen Patientenvertrag (Werk- und Dienstvertrag) vor Behandlung anzuschließen. Es muss unmissverständlich hervorgehen: Praxisort und somit Gerichtsstand ist Deutschland.