Eine ordnungsgemäße Rechnung eines Heilpraktikers sollte (mindestens) die folgenden Bestandteile aufweisen:
- Vollständiger Name des Heilpraktikers mit Praxisanschrift
- die vollständige Berufsbezeichnung
- Name des Patienten
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers/Patienten
- Falls Patient minderjährig ist, ist der Rechnungsempfänger der Erziehungsberechtigte
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Erbrachte Leistung
Gebührenaufstellung (GebüH, Stundenabrechnung, Abrechnung pro Sitzung etc.) - Leistungszeitraum, also der Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung
- Gesamtbetrag der Rechnung
- Bankverbindung
- Steuernummer
- Hinweis, dass Heilbehandlungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind
- Zahlungsziel (z.B., zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt).
- Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.