Abmahnungen wegen Google Fonts

Achtung für alle Homepagebetreiber: neues Abmahnmodell (Google Fonts)

Liebe Mitglieder,

in den letzten Tagen und Wochen kam es zu Abmahnungen von Homepagebetreibern durch unterschiedliche Personen aufgrund behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzungen wegen Google Fonts (d.h. Schriftarten). Es wird in den Abmahnungen behauptet, dass durch die Installation der Schriftarten auf der Webseite die IP-Adresse des Abmahners an Google in den USA weitergeleitet wird. Hierin soll ein Datenschutzverstoß liegen sowie ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zur Beilegung der Angelegenheit wird ein Betrag in Höhe von 100,00 € bis 200,00 € (Schadensersatz) gefordert. Es wird auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung des Landgerichts München I verwiesen (LG München I, Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20), teilweise auch auf andere Urteile. Es gab schon Abmahnungen von unterschiedlichen Personen, teilweise auch unter Einschaltung von Rechtsanwälten.

Der Vorwurf dürfte in vielen Fällen zutreffend sein. Bitte lassen Sie überprüfen, ob bei Ihnen auf der Webseite Google Fonts derart installiert ist, dass die IP-Adresse automatisch an die Firma Google weitergeleitet wird. Der Verstoß lässt sich in aller Regel leicht abstellen. Wichtig ist aber, dass Sie sich hierum kümmern.

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema (der BDHN e.V. übernimmt für die Informationen auf dieser Homepage keine Haftung): https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/13052-datenschutz-und-google-fonts.html

Was die Abmahnung angeht, muss der Abmahner, sofern er Schadenersatz wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. datenschutzrechtlicher Vorschriften erhalten möchte, den Klageweg beschreiten. Ob das tatsächlich gemacht wird, können wir nicht abschätzen. Es ist davon auszugehen, dass die Abmahnung an zahlreiche Personen verschickt wird, in der Hoffnung, dass einige zahlen werden – in einem solchen Fall hat sich der Versand der Schreiben schon gelohnt. Wenn ein Verstoß vorliegt, besteht die Gefahr einer Klage. Allerdings geht unser Verbandsanwalt aktuell davon aus, dass das Risiko hier nicht all zu groß sein dürfte, da der zu erwartende Schadenersatzanspruch mit 100,00 € – 200,00 € nicht besonders groß sein dürfte und hier auch erhebliche Prozessrisiken bestehen. Aber natürlich ist es nicht auszuschließen, dass es doch zu einer Klage kommt. Es ist letztlich eine Risikoabwägung, ob Sie im Falle einer Abmahnung ein gerichtliches Verfahren riskieren möchten oder nicht.

Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrem IT-Dienstleister in Verbindung setzen und einen möglichen Datenschutzverstoß auf der Homepage beseitigen.

Mit kollegialen Grüßen

Herbert Eger                                                Anna Elisabeth Baumann
Vorsitzender BDHN e.V.                               Stv. Vorsitzende BDHN e.V.

Von |2023-12-06T10:30:33+01:0030. September 2022|Praxisführung|

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