Elektronische Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 – Was Sie jetzt wissen müssen!

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Dozentin: Sonja Busch, Rechtsanwältin des BDHN e.V.

Machen Sie sich und Ihre Praxis fit für die Zukunft. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften für den elektronischen Rechnungsaustausch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Für Sie als Heilpraktiker wird die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung relevant, wenn Sie Rechnungen von anderen Unternehmen erhalten oder mit anderen Selbstständigen zusammenarbeiten.

 Warum Sie diese Online-Informationsveranstaltung unbedingt besuchen sollten:

  • Sie erhalten von unserer Verbandsanwältin fundierte Informationen über die rechtlichen Anforderungen an Heilpraktiker-Rechnungen
  • Sie erfahren, wie Sie bei der Einführung der E-Rechnung Ihre Prozesse effizienter und zukunftssicher gestalten können.

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