Liebe Mitglieder,

uns hat soeben eine erfreuliche Meldung des Verwaltungsgerichts München erreicht. Der BDHN e.V. hat gemeinsam mit zwei Mitglieder ein Musterverfahren zum Thema Eigenblutbehandlungen geführt. Das Verwaltungsgericht München ist der Auffassung, dass die beiden klageführenden Heilpraktiker die native Eigenbluttherapie und die homöopathische Eigenbluttherapie durchführen dürfen. Die anderen Therapien, nämlich die kleine und große Eigenbluttherapien mit Ozon und die PRP-Eigenbluttherapie dürfen nach Auffassung des Gerichts nur von Ärzten durchgeführt werden. Die Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts München: https://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2022-09-23.pdf

Das im Volltext veröffentlichte Urteil finden Sie unter: https://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2022-09-23_u.pdf

Wie Sie sehen, engagiert sich BDHN e.V. auf allen Ebenen, um den Heilpraktikerberuf zu stärken und die Therapiefreiheit zu erhalten. Das Urteil ist ein Teilerfolg, der gerichtlich in diesem Musterprozess mit Unterstützung des BDHN e.V. erstritten wurde.

Kollegiale Grüße

Herbert Eger
Vorsitzender BDHN e.V.

 

Foto Quelle: https://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2022-09-23.pdf