Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf hat an der Anhörung des MTA-Reformgesetzes am 16.12.2020 teilgenommen. Im Zuge der Änderung des MTA-Gesetzes sollte den Heilpraktikern die Möglichkeit genommen werden, Labordiagnostik in Auftrag zu geben.

Die berufspolitische Arbeit der IQHP im Jahr 2020 hat einen ersten entscheidenden Erfolg erwirkt gegen einen weiteren Versuch, unsere beruflichen Kompetenzen einzuschränken.  Wir durften uns insbesondere über die tatkräftige Unterstützung des MdB Alexander Krauß (CDU/CSU) freuen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden von Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020, die eine Streichung unseres Berufsstandes für die Leistungserbringung von Laborleistungen beinhalteten, führten die Vertreter der IQHP, Herbert Eger (BDHN e.V.) und Ulrich Erdmann (BDN e.V.), in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses.

Durch die Gespräche mit der Politik wurde nochmals deutlich gemacht, wie wichtig die Möglichkeit der Auftragserteilung durch Heilpraktiker von Laborleistungen im Sinne des Patientenwohls ist.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Änderung nicht vorgenommen wird, da dies für viele Praxen eine Existenzbedrohung dargestellt hätte. Viele Praxen verifizieren mittels der Labordiagnostik ihre zuvor geleistete schulmedizinische Anamnese. Wenn dieses Instrument der Diagnostik weggefallen wäre, würde das die Patientensicherheit gefährden. Das Argument, dass die Heilpraktiker nicht ausreichend ausgebildet seien, um Laborergebnisse zu beurteilen, wurde von unserer Seite widerlegt. Die Labordiagnostik wird bereits sehr intensiv in der Ausbildung behandelt und sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung abgefragt. Weiterhin besteht eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker – auch für die Labordiagnostik. Diese Fort- bzw Weiterbildungen werde vielfach von Ärzten geleitet. Das spricht für eine ausreichende Qualifikation.

Eine Gefährdung der Patienten, wie oft fälschlicherweise behauptet wird, ist auch nicht gegeben. Dies beweist die Statistik der Berufshaftpflicht der Heilpraktiker Continentale eindrücklich: Heilpraktiker verursachen im Gegensatz zu Ärzten kaum Schadensfälle.

Dies brachte die Presse-Sprecherin der IQHP, Homeira Heidary, bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses  im Dezember klar zum Ausdruck – Labormedizin ist fester Bestandteil der beruflichen Heilpraktiker-Ausbildung und Fortbildung und wird selbstverständlich bei Bedarf für die fachkompetente Berufsausübung herangezogen.

Die Vertretung des DDH e.V. (Ursula Hilpert Mühlig) war bei der Anhörung auch vertreten. Am Vortag fand zwischen den beiden Kolleginnen ein beratendes Telefonat statt, um sich gegenseitig abzustimmen.

Der in der Folge der Anhörung nunmehr wiederhergestellte ursprüngliche Passus im MTA-Gesetz ist das Ergebnis unermüdlicher Aufklärungsarbeit und Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern und zeigt, wie man gemeinsam konstruktive Schritte vollziehen kann, um für die Zukunft unseres Berufes zu wirken.

Wir sind glücklich darüber, dass unsere berufspolitische Arbeit als Berufsverband BDHN e.V. und IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf) Früchte trägt.

Unterstützende Verbände und Bündnisse der IQHP: VDH, Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und TCM und das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde.

Hier das Protokoll der Anhörung:

https://www.bundestag.de/resource/blob/814272/f9aeb3a628c6d4fc54fdee18e909dc6d/124_16-12-2020_MTA-Reform-Gesetz_nicht-lektoriert-data.pdf