Nach einem Vortrag beim 17. Therapeutentreffen der DGKH in Moos. Zusammenfassung: Der vorliegende Artikel beschreibt die Herstel lung der LM-Potenzen, die auch unter dem Namen Q-Potenzen bekannt sind, im geschichtlichen und gesetzlichen Kontext. Der Fokus liegt dabei auf dem Organon der 6. Auflage und dem Homöopathischen Arzneibuch.
1. Was ist das Organon?
Das Organen ist Hahnemanns Hauptwerk. Bereits das Wort „Organon“ verrät den Anspruch des Autors. Dieses Wort bedeutet so viel wie Werkzeug oder Mittel zum Zweck (12). Hahnemann hat sein Werk schrittweise entwickelt und von Aus gabe zu Ausgabe Veränderungen vorge nommen.
2. Die Entstehung des Organons
1810 erscheint sein Buch in der ersten Auflage und trägt den Titel: „Organon der rationellen Heilkunde.“ In den folgenden neun Jahren überarbeitet er sein Werk radikal und veröffentlicht 1819 das Organon in der zweiten Auflage. Es trägt nun den Titel: „Organon der Heilkunst“ (7). Bereits die Wortwahl ist hier interessant. Hahnemann versteht laut Matthias Wischner unter dem
Wort „Kunst“ soviel wie „Können“. Er will seine Heilkunst somit als etwas Erlernbares darstellen. Ferner ändert Hahnemann in dieser Ausgabe auch das Geleitwort in „aude sapere“, was so viel heißt wie „wage weise zu sein“ (7). Dieser Ausspruch ist der Wahlspruch der Aufklärung und lässt auch Hahnemanns Ansichten vermuten. Ab der 2. Auflage bleiben der Titel und das Geleitwort erhalten. 1824 und 1829 erscheinen die Auflagen drei und vier. Die fünfte Auflage bringt Hahnemann 1833 heraus (7). Hat er früher nur Potenzen bis zur C30 eingesetzt, so beginnt er ab dieser
fünften Auflage auch mit höheren Potenzen zu arbeiten. Im Jahre 1842 vollendet Hahne mann das Manuskript der sechsten Auflage.
3. Das Organon der 6. Auflage – das verschollene Werk
Hahnemann fertigt in Paris seinen Entwurf für die sechste Auflage des Organon an. Dieses Manuskript kann allerdings nicht mehr durch den Autor veröffentlicht werden, da er kurz darauf verstirbt. Das Manuskript geht in die Hände von Melanie Hahnemann über. Melanie und ihre Stieftochter Sophie lassen jeweils eine Abschrift anfertigen. Die beiden Abschriften und das Original gehen nach Melanies Tod (1878) in die Hände der Familie von Bönninghausen über. Erst 1920 gelingt es Richard Haehl (1873-1932) mit finanzieller Hilfe der amerikanischen Homöopathen W. Boericke (1849-1929) und J. W. Ward (1861-1939), den Nachlass Hahnemanns zu erwerben. Als Gegenleistung für die großzügige finanzielle Hilfe überlässt Haehl seinen amerikanischen Sponsoren das Originalmanuskript der sechsten Auflage und behält für sich eine Abschrift (8). Haehl veröffentlicht 1921 das Organon der sechsten Auflage aus der Abschrift des Manuskriptes. Ward und Boericke veröffentlichen 1922 die amerikanische Übersetzung aus dem Originalmanuskript, das seit dieser Zeit in der Bibliothek der University of California liegt (8). Erst 1992 bringt Privatdozent Dr. med. Dr. phil. Josef M. Schmidt die heutige textkritische sechste Auflage des Organon im Haug Verlag heraus. Diese Ausgabe ist aus dem Originalmanuskript entstanden.
Grundsätzliche Neuerungen im Organon der 6. Auflage Hahnemann hat sein Hauptwerk, wie die Geschichte zeigt, immer wieder überarbeitet und neue Erkenntnisse eingebracht. Matthias Wischner: „Für die folgenden Auflagen benutzte er jeweils ein Exemplar der aktuellen Fassung und überarbeitete es, indem er Ergänzungen und Streichungen einarbeitete“ (Wischner 2011).
Aber was war nun neu in der sechsten Auflage seines Werkes? Es gab viele neue Themen, die Hahnemann in diesem Manuskript überarbeitet hatte. Ich hebe hier nur einige wichtige Punkte hervor:
- Hahnemann überarbeitet die Lehre der Behandlung und spricht nun vermehrt von „Lebensprinzip“ und nicht mehr von „Lebenskraft“. Er definiert nach dieser Logik die Wirkung der Arznei als dynamisch.
- Die Miasmentheorie ist von Hahnemann zu dieser Zeit schon recht vollständig skizziert, dennoch definiert er die Psora nicht mehr nur als dynamisch ansteckend, sondern er beschreibt sie als vererbbar.
- Die Psora kann nun auch in Kombination mit der Syphilis und Sykose auftreten und verliert etwas von ihrer Vormachtstellung.
- In dieser Auflage beschreibt Hahnemann zum ersten Mal ausführlich die Herstellung der Arzneimittel und führt ein neues Potenzierungsverfahren ein (5). Mit dieser neuen Potenz (LM-/Q-Potenz), nach Hahnemann mödicaments au globule oder 50.000er Potenz, sind nun häufigere Arzneiwiederholungen möglich und die Zeit bis zur Heilung wird kürzer. Hahnemann sagt selber zu seiner neuen Potenzierungsweise deren Präparate ich nach vielen mühsamen Versuchen und Gegenversuchen als die kräftigsten und zugleich mildest wirkenden, d.i. als die vollkommensten befunden habe“ (Hahnernann, Organou der Heilkunst, 6. Auflage).
Warum ändert Hahnemann den Verdünnungsschritt auf 1/50.000?
Hahnemann hat viele Jahre nur mit den C-Potenzen gearbeitet und hat diese überwiegend bis zur C30-Potenz eingesetzt. Erst ab zirka 1833 hat er die Potenzhöhe der C30 verlassen und Versuche mit höheren Potenzen gemacht. Er lässt an den Arzneien riechen oder sie als Split-Dose-Auflösung in Wasser einnehmen. Aber auch diese höheren Potenzen hatten immer noch ein Verdünnungsverhältnis von 1:100. Die Begründung für die neue Verdünnung von 1:50.000 liefert Hahnemann iii einer Anmerkung zu § 270 des Organon der 6. Auflage. In der alten Vorschrift (1:100) wird ein Tropfen zu 100 Tropfen Weingeist gelöst um weiter zu potenzieren. Das Ergebnis ist, dass das Verhältnis von Lösungsmittel zu Arznei-Substanz viel zu „eng“ ist, um viele
Schütteischläge gut aufzunehmen. Die Arzneikraft kann sich nicht richtig entfalten und beim Anwenden vieler Schüttelschläge wäre die Arznei zu heftig in ihrer Wirkung. Bei der neuen Vorschrift (1:50.000) nimmt man 1 Streukügelchen und gibt 100 Tropfen Weingeist dazu um eine Imprägnierlösung zu erhalten. Diese Lösung wird nun auf zirka 50.000 Streukügelchen gegeben. Das
Ergebnis ist, dass das Verhältnis von Lösungsmittel zu Arznei-Substanz sehr groß ist. Die Arzneikraft kann sich richtig entfalten und das Anwenden vieler Schüttelschläge ist möglich. Die Arznei bleibt sehr heilkräftig und mild in ihrer Wirkung. Nun muss man sich die Frage stellen: Warum schütteln und verdünnen wir in der Herstellung der homöopathischen Arzneimittel? Die Begründung gibt Hahnemann im „Vorwort über das Technische in der Homöopathik“ (Chronische Krankheiten, Band 3): Die Schüttelschläge entwickeln die Arzneikräfte und machen die Arzneilösung stark. Der Verdünnungsschritt mildert die Arznei, damit wieder neue Schüttelschläge eingebracht werden können, ohne dass die Arzneilösung zu stark wird.
Fazit:
Bei einem Verdünnungsverhältnis von 1:100 (C-Potenz) kann nach Hahnemanns Erkenntnis die Arznei nicht so viele Schüttelschläge erhalten. Das Schütteln steigert die Arzneikraft zu sehr und würde bei einem Verdünnungsverhältnis von 1:100 die Arznei zu heftig in ihrer Wirkung machen, da nur eine geringe Verdünnung von einer zur nächsten Potenzstufe erfolgt. Durch Vergrößern der Verdünnung auf 1:50.000 kann die Arznei mehr Schüttelschläge aufnehmen. Hahnemann spricht selber zu seinem neuen Potenzierungsverfahren in der Anmerkung 6 zu § 270 des Organons der 6. Auflage „von diesen weit vollkommener dynamisierten Arzneizubereitungen“. Wenn man nun die C-Potenzen und die 50.000er Potenzen mathematisch vergleicht, sieht man im Verdünnungsverhältnis einen Faktor von 500, und bei den Schüttelschlägen liegt der Unterschiedsfaktor bei 10. Man kann nach dieser Analyse die Wirkqualität der 50.000er Potenzen als mild und vollkommen entfaltet betrachten, während man bei den C-Potenzen von Arzneien sprechen kann, die weniger entfaltet und häufig zu heftig in ihrer Wirkung sind. (Tab. 1)
Tab.1: Vergleich der Potenzarten
Potenzart | Verdünnungsverhältnis | Schüttelschläge | Wirkqualität |
---|---|---|---|
C-Potenz | 1:100 | 10 | wenig entfaltet; häufig zu heftig |
IM-Potenz | 1:50.000 | 100 | vollkommend entfaltet |
Unterschied | Faktor 500 | Faktor 10 |
Die Nomenklatur der 50.000er Potenzen
Hahnemann sprach von 50.000 Potenzen oder mödicaments au globule. Nach Hahnemanns Tod kannte lange Zeit niemand diese Arzneimittel. Erst als das Drganon in der sechsten Auflage von Haehl veröffentlicht worden war, wurde der schweizer Arzt Dr. Rudolf Flury aufmerksam auf diese neuen Potenzen (9). Er bezeichnete sie als LM-Potenzen. LM Potenz ist auch heute noch die offizielle, nicht ganz korrekte Bezeichnung. Eigentlich bedeutet LM 950 (L = 50 und M = 1000). Die LM-Potenzen sind durch den schweizer Homöopathen Dr. Adolf Voegeli (1898-1993) in Deutschland bekannt geworden. Dr. Voegeli war ein erfolgreicher Facharzt für Radiologie in Zürich, der sich Ende der 1930er Jahre der Homöopathie zuwandte. Er beschrieb das neue Potenzierungsverfahren in seinem Buch: „Heilkunst in neuer Sicht“. Durch viele Kurse brachte Dr. med. Adolf Voegeli die neuen Potenzen nach Deutschland. Einige Jahre später führte Jost Künzli von Fimmelsberg die Bezeichnung Q-Potenzen ein und hielt sich damit an die lateinische Nomenklatur (10): Q steht für quinquagiesmillesimal. Auch bei dieser Bezeichnung kam es am Anfang zu Unschärfen, da viele Autoren meinten, dass das Q für quinquagintamillesimal steht. Richtig ist also Quinquagiesmillesimal Potenzen, wobei quinquagies fünfzig Mal heißt und millesimal heißt tausendfach (11). LM- und Q-Potenzen sind somit identisch und unterscheiden sich nur in der Nomenklatur.
4. Der Weg von den historischen Anweisungen ( 270 ORG. 6. Auf lage) zu den heutigen Vorschriften bei der Herstellung der IMPotenzen
Im folgenden Abschnitt ist der historische Text aus dem Orga;zon ( 270) dem heutigen Gesetzestext gegenübergestellt. Der Gesetzestext ist dem Deutschen Honzäopathischen Arzneibuch (HAB) und dem Europäischen Arzneibuch (Pharm. Eur.) entnommen. Textstellen, die nicht mehr im Homöopathischen Arzneibuch zu finden sind, sind bereits ins Europäische Arzneibuch integriert und daraus entnommen worden. Beide Werke haben für den Hersteller den Charakter eines Gesetzes und sind daher verbindlich. Die Herstellung, der LM-/ Q-Potenzen ist, im Gesetzestext nicht als Fließtext hinterlegt. Die ursprünglichen Anweisungen Hahnemanns sind heute in verschiedene Vorschriften unterteilt und teilweise verändert und erweitert worden. Die erste zitierte Vorschrift beschreibt die Verreibung der Substanz. Im Anschluss zitiere ich die Paragraphen aus dem Europäischen Arzneibuch, die die Herstellung aus einer Urtinktur beschreiben. Zuletzt wird dann Vorschrift 17 zitiert. Textstellen, die überwiegend mit dem Organon übereinstimmen, sind in fett, Abweichungen in kursiv geschrieben.
Tab. 2: Vergleich der Herstellungsvorschriften ( 270 und HABIPharm. Eur.)
Organon der Heilkunst, 6. Auflage (5) (das Zitat enthält nicht die Anmerkungen von Hahnemann): „ 270, Verreibungen und LM-Potenzen
1.) Verreibung: Man trägt den dritten Teil von 100 Gran besonders reinen Milchzuckers in Pulver in einen glasierten, am Boden mattgeriebenen Porzellanmörser und tut dann oben auf dieses Pulver 1 Gran von der zu bearbeitenden, gepulverten Arzneisubstanz (oder 1 Tropfen Quecksilber, Petroleum usw.) Einen Augenblick lang mischt man die Arznei mit dem Milchzucker mittels eines Porzellanspatels zusammen. Dann reibt man die Mischung etwa 6 bis 7 Minuten lang mit dem unten mattgeriebenen, porzellanenen Pistill und scharrt darauf 3 bis 4 Minuten lang die Masse
vom Boden der Reibeschale und unten vom Pistill gut auf, um sie gleichförmig zu machen. Diesen Vorgang wiederholt man. Darauf setzt man das zweite Drittel Milchzucker zu. Nach wieder zweimaligem Verreiben und Aufscharren setzt man das letzte Drittel in der gleichen Art zu. Das so im Laufe einer Stunde bereitete Pulver wird in einem gut verschlossenen, vor Sonne und Tageslicht geschützten Fläschchen aufbewahrt, welches man mit dem Namen der Substanz und der Aufschrift 1/100 für das erste Produkt bezeichnet.
2.) LM — erste Potenz: Aus Gründen, die weiter unten angegeben sind, wird zuerst ein Gran dieses Pulvers in 500 Tropfen 20%igen Alkohols aufgelöst und hiervon ein einziger Tropfen in ein Fläschchen getan. Hierzu fügt man 100 Tropfen guten Alkohol, womit das Potenzierungsfläschchen zu 2/3 gefüllt sein soll und gibt dann dem zugepfropften Fläschchen 100 starke Schüttelschläge mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper, z. B. ein in Leder eingebundenes Buch. Dies ist die Arznei im ersten Dynamisationsgrad. Man verwendet feine Zuckerkügelchen (124) die man unter eigenen Augen vom Zuckerbäcker aus Stärkemehl und Rohrzucker verfertigen und dann von Staub und großen Teilen durch Absieben befreien ließ, so dass 100 Stück ein Gram wiegen; diese werden erst gut mit der ersten Dynamisation befeuchtet, (125) dann schnell auf Fließpapier zum Trocknen ausgebreitet und in einem zugepfropften Fläschchen aufbewahrt, mit dem Zeichen des ersten Potenzgrades (1). Hiervon wird ein einzelnes Kügelchen zur weiteren Dynamisation genommen.
3.) LM-Potenzen: Dynamisation. Man tut also zur weiteren Dynamisation ein einziges Kügelchen (126) in ein neues Fläschchen, mit einem Tropfen Wasser, um es aufzulösen. Dann wird es mit 100 Tropfen Alkohol mittels 100 starker Schüttelschläge dynamisiert. Mit dieser Arzneiflüssigkeit werden wiederum Streukügelchen benetzt, auf Filterpapier getrocknet und in einem verstopften Glas vor Hitze und Tageslicht verwahrt. (zweiter Potenzgrad = II) So fährt man fort, bis durch gleiche Behandlung ein aufgelöstes Kügelchen XXIX mit 100 Tropfen Alkohol und mittels 100
Schüttelschläge eine geistartige Arzneiflüssigkeit gebildet hat. Damit befeuchtete Streukügelchen erhalten den Dynamisationsgrad XXX…
Homöopathisches Arzneibuch (HAB) und Europäisches Arzneibuch (Pharm. Eur.) (1, 2):
Vorschrift 6: Verreibungen (HAB)
Zubereitungen nach Vorschrift 6 sind Verreibungen fester Ausgangsstoffe mit Lactose-Monohydrat als Arzneiträger, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Verreibungen werden bis einschließlich der 4. Verdünnung durch Handverreibung oder Ivinschinenverreibung im Verhältnis 1 zu 10 (Dezirnaiverdünnung) oder 1 zu 100 (Centesimalverdünnung) hergestellt. Die Ausgangsstoffe sind, sofern nichts anderes angegeben ist, soweit zu zerkleinern, dass sie dem in der Monografie angegebenen Zerkleinerungsgrad entsprechen. Mengen über 1 kg sind durch Mnschinenverreibung herzusteilen. Bei der Herstellung von Verreibungen aus frischem Pflanzenmaterial („Frischpflanzenverreibungen“) ist so viel Arzneiträger einzusetzen, dass nach einem eventuell notwendigen Trocknen auf 1 Teil Ausgangssubstanz insgesamt 10 Teile Verreibung (Dezirnalverdüunung) beziehungsweise 100 Teile Verreibung (Centesimalverdünnung) erhalten werden.
Handverreibung:
Der Arzneiträger wird in drei gleiche Teile geteilt und der erste Teil in einem Porzellanmörser kurze Zeit verrieben. Nach Zugabe des Ausgangsstoffes wird die Mischung 6 min lang verrieben, 4 min lang mit einem Porzellanspatel abgeschabt, abermals 6 min lang verrieben, wiederum 4 min lang abgeschabt, dann das zweite Drittel Arzneiträger zugesetzt und weiter verfahren, wie oben angegeben. Schließlich wird der Rest des Arzneiträgers hinzugeführt und wieder in der angegenen Weise verfahren, sodass zur Herstellung der Verreibung insgesamt mindestens eine Stunde Arbeitszeit benötigt wird. Entsprechend wird bei den folgenden Verdünnungen Verfahren.
Maschinenverreibung:
Die Verreibung wird bis einschließlich der 4. Verdünnung in einer Verreibungsinaschine mit Abschabevorrichtung, die eine gleichmäßige Verreibung gewährleistet, hergestellt. Die Verwendung anderer Maschinen ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Größe der Ausgangsstoffteilchen den Anforderungen entspricht. Zur Herstellung einer Maschinenverreibung wird zunächst ein Drittel des Arzneiträgers verrieben. Dann wird der Ausgangsstoff hinzugefügt, verrieben und schließlich der Rest des Arzneiträgers in zwei gleiche Portionen hinzugefügt und verrieben. Die Arbeitszeit für die Herstellung einer Verreibung mit der Maschine beträgt mindestens eine Stunde. Entsprechend zuird bei den folgenden Verdünnungen zerfahren (Anmerkung des Autors: Das HAB lässt dem Hersteller die Wahl, ob er per Hand oder per Maschine verreiben möchte. Ferner sieht man Abweichungen von Hahnemanns C-Potenzen bereits in diesem Abschnitt, da das Arzneibuch auch die Herstellung der D-Potenzen beschreibt).
Vorschrift 3a (Pharm. Eur.):
Vorschrift 3a wird Jlirfrische Pflanzen und Pflanzenteile angewendet, die ein ätherisches Öl oder ein Harz in der Regel weniger als 60 Prozent Feuchtigkeit (Trocknungsverlust) enthalten.
Urtinkturen nach Vorschrift 3a mit einem Ethanolgehalt von etwa 60 % (mliii) werden durch Mazeration wie nachfolgend beschrieben hergestellt. Die Pflanzen oder Pflanzenteile werden fein zerkleinert. Von einer Probe wird der Trocknungsverlust bestimmt. Falls nichts anderes vorgeschrieben ist, wird dieser mit 2,00 bis 5,00 Gramm zerkleinerten Ausgangsstoff in einem zuvor unter den bei dem Ausgangsstoff angegebenen Bedingungen getrocknet und gewogenen Wägeglas von 45 bis 55 mm Durchmesser bestimmt. Der Ausgangsstoff wird zwei Stunden lang bei 100 bis 105 Grad getrocknet und anschließend in einem Exsikkator erkalten gelassen. Die Pflanzenmasse wird sofort nach dem Zerkleinern mit mindestens der Hälfte ihrer Masse Ethanol 86 % (m/m) versetzt und bei höchstens 20 Grad in gut verschlossenen Behältnissen aufbewahrt. Die für die Einwaage an Ausgangsstoff erforderliche Menge an Ethanol 86 % (m/m) in Kilogramm, wird
nachfolgender Formel berechnet Der Ansatz wird mindestens 10 Tage lang bei höchstens 20 Grad unter wiederholtem Umschütteln stehen gelassen, anschließend abgepresst und die erhaltene Flüssigkeitflltriert.
Vorschrift 4a (Pharm. Eur.):
Vorschrift 4a wird in der Regelfür getrocknete Pflanzen und Pflanzenteile angewendet. Falls nicht anders in der Monographie vorgeschrieben ist, werden Urtinkturen nach Vorschr(ft 4a nw 1 nachfolgend beschrieben durch Mazeration oder Perkolation aus einem Teil getrockneter pflanzlicher Droge und 10 Teilen Ethanol geeigneter Konzentration hergestellt.
Herstellung durch Mazeration:
Falls nicht anders vorgeschrieben ist, wird die pflanzliche Droge fein zerkleinert, gründlich mit Ethanol geeigneter Konzentration gemischt und eine angemessene Zeit lang in einem verschlossenen Behältnis stehen gelassen. Der Rückstand wird von dein Ethanol abgetrennt und falls emforderlich ausgepresst. Im letzten Fall werden die beiden erhaltenen Flüssigkeiten vereinigt.
Herstellung durch Perkolation:
Falls erforderlich wird die pflanzliche Droge fein zerkleinert, sorgfältig mit einem Teil des Ethanols geeigneter Konzentration gemischt und eine angemessene Zeit lang stehen gelassen. Die Mischung wird in einem Perkolator gefüllt und das Perkolat bei Raumtemperatur langsam fließen gelassen, wobei sichergestellt sein muss, dass die zu extrahierende Pflanzenmasse immer mit restlichem Ethanol bedeckt ist. Der Rückstand kann ausgepresst und die ausgepresste Flüssigkeit mit dem Perkolat vereinigt werden. Das Mazerat oder Perkolat wird mit der #berechneten Menge Ethanol geeigneter Konzentration gemnischt mindestens 5 Tage lang bei höchstens 20 Grad stehen gelassen und anschließend falls erforderlich flltriert. (Anmerkung des Autors: Ob eine Ausgangssubstanz verrieben wird oder ob eine Urtinktur hergeerstellt werden muss, findet man unter den jeweiligen Arzneimittelmonografien im HAB. Die Herstellung von Urtinkturen ist im Pharm. Eur. integriert und ist somit für alle Hersteller in Europa verbindlich.)
1 Vorschrift 17 (HAB):
Zubereitungen nach Vorschrift 17 sind Streukügelchen, die ausgehend von einer C3Verre1bung durch Potenzieren von jeweils einem Teil konzentrierter Zubereitung mit 50.000 Teilen
Arzneiträger hergestellt werden, oder Lösungen solcher Streukügelchen in Ethanol 15 %‚ (m/m). Zubereitungen nach Vorschrift 17 tragen in der Bezeichnung nach der Angabe „LM“
die Anzahl der Potenzierungsstufen in römischen Ziffern. Zur Herstellung von Streukügelchen der Potenzierungsstufe LM 1 wird eine C3-Verreibung der zu potenzierenden Substanz wie folgt verarbeitet: 60 mg (Anmerkung des Autors: ein Gran) der C3-Verreibung werden in 20 ml Ethanol 15 % (mlm) (etwa 500 Tropfen) gelöst. 1 Tropfen dieser Lösung (etwa 0,04 ml) wird mit 2,5 ml Ethanol 86 % (mlm) (etwa 100 Tropfen) versetzt und 100-mal kräftig geschüttelt. Mit dieser Lösung werden 100 Gramm Streukügelchen Größe 1 (etwa 50.000 Stück) durch gleichmäßiges Befeuchten in einem geschlossenen Gefäß imprägniert und an der Luft getrocknet. Diese Streukügelchen entsprechen der Potenzstufe LM 1. Zur Herstellung von Streukügelchen der Potenzierungsstufe LM II werden Streukügelchen LM 1 wie folgt verarbeitet:
Ein Streukügelchen LM 1 wird in 1 Tropfen (etwa 0,05 ml) gereinigtem Wasser gelöst, mit 2,5 ml Ethanol versetzt und 100-mal kräftig geschüttelt. Mit dieser Lösung werden 100 Gramm
Streukügelchen Größe 1 (etwa 50.000 Stück) durch gleichmäßiges Befeuchten in einem geschlossenen Gefäß imprägniert und an der Luft getrocknet. Diese Streukügelchen entspre
chen der Potenzstufe LM II. Die weiteren Potenzierungsstufen werden in gleicher Weise hergestellt. Zur Herstellung von flüssigen LM-Potenzen wird 1 Streukügelchen der gewünschten Potenzstufe im Mengenverhältnis 1 Streukügelchen in 10,0 ml Ethanol 15 (mlm) gelöst. Die Potenzstufe der Lösung entspricht der gleichen Potenzstufe wie die der darin gelösten Streukügel
chen. (Anmerkung des Autors: Zu Hahnemanns Zeit wurden Globuli der Größe „mohnsamengroß“ eingesetzt.) Das HAB schreibt in der Vorschrift 17 für alle Hersteller die Globuligröße 1 vor. Die Folge ist, dass das zu einem anderen Verdünnungsverhältnis führt, weil bei der Berechnung des Quotienten 50.000 die Globuligröße mit eingeht (13).
Sonderfall Nosoden
Nosoden sind nach homöopathischen Verfahrensweisen hergestellte Zubereitungen aus Zersetzungsprodukten, Krankheitserregern oder Stoffwechselprodukten von Mensch, Tier, Mikroorganismen und Viren, welche nicht mehr infektiös bzw. virulentsind (3).
Nosoden sind in der homöopathischen Landschaft mittlerweile schwer zu bekommen da die BSE-Krise eine grundlegend neue Situation für die Arzneimittelherstel1er mit sich brachte. Es wurden viele neue Vorschriften für die Beschaffung und Verarbeitung der Ausgangsstoffe für Nosoden und Arzneien tierischen Ursprungs erlassen. Die Folge war, dass viele „kleine Nosoden“ (z.B. Borrelia, Malandrinum u.v.m.) vom Markt genommen werden mussten. Diese Nosoden sind nicht durch das Arzneimittelgesetz verboten, allerdings ist der Hersteller seit der BSE-Krise gezwungen, am Ausgangsstoff die Untersuchungen und Dokumentation durchzuführen.
Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, da gerade Nosoden wie z.B. Medorrhinum aus folgendem Grund dadurch kaum den Marktzu gang schaffen: Medorrhinum ist eine Nosode, welche aus gonorrhoischem Eiter nach Vorschrift 44 HAB hergestellt wird. Dieser Eiter muss für die Analyse in größeren Mengen von einem Spender gewonnen werden. Heute ist es bereits schwer, einen Spender zu finden. Und dieser Spender muss, außer an Gonorrhoe erkrankt zu sein, vollkom men gesund sein und den Empfehlungen entsprechen, die für Blutspender gelten (etwa Plasma vom Menschen (Humanplas ma) zur Fraktionierung (Plasma humanum ad separationen); Europäisches Arznei- buch). Zusätzlich muss dieser Spender Eiter in ausreichenden Mengen produzieren. Nach dem Gewinn des Eiters muss dieser Spender weiter beobachtet werden, ob nicht eventuell Krankheiten wie HIV, Hepatitis oder Ähnliches auftreten. Kommt ein Patient / eine Patientin mit einer unklaren Symptomatik (Brennen in der Harnröhre oder Ausfluss) zum Urolo gen oder Gynäkologen, so wird dieser Patient in der Regel direkt mit einem Anti biotikum behandelt. Es findet daher keine Eiterproduktion mehr statt. Wenn es dem Arzneimittel-Hersteller gelingt, Eiter zu beschaffen, so kann er nach erfolgter Analyse die Nosode nach Vor schrift 44 HAB (siehe unten) herstellen. Vorschrift 44 HAB: Urtinkturen nach Vorschrift 44 werden aus abgetöteten Kulturen von Mikroorganis men oder aus Zersetzungsprodukten tieri scher Organe oder aus Körperflüssigkeiten hergestellt, die Krankheitserreger bzw. Krankheitsprodukte enthalten. Kulturen von Mikroorganismen sind, falls in der Monographie nicht anders angege ben, vor dem Sterilisieren bei 133 Grad auf 10 Mikroorganismen je Gramm bezie hungsweise im Fall von Viruspräparationen abweichend davon auf einen bestimmten Titer einzustellen. Die Mischung muss der Prüfung auf Sterili tät des Europäischen Arzneibuchs entsprechen. Zur Herstellung der Urtinktur wird 1 Teil wie vorstehend angegeben behandelter Ausgangsstoff mit 9 Teilen Glycerol 85% gemischt und verschüttelt. Der Ansatz bleibt mindestens fünf Tage lang stehen und wird danach filfriert. Das Filtrat ist die Urtinktur (2).
5. Unterschiede Organon-HAB – Fazit aus den gesetzlichen Bestimmungen
Wie kann man aus heutiger Sicht die wesentlichen Unterschiede zwischen dem historischem Text (Organon) und dem Gesetzestext bewerten? Bereits im ersten Abschnitt fällt ein wesent licher Unterschied zu Hahnemanns Vorge hensweise auf. Das HAB erlaubt dem Arz neimittelhersteller, eine Verreibung mit der Maschine durchzuführen. Diesen Punkt würde ich als sehr kritisch bewerten, da man sich die Frage nach der Kraftentwick lung der Arznei stellen muss. Die Maschine kann ohne „Kräfteverlust“ über die gesam te Zeit die Arznei verreiben und es entste hen hier unter Umständen Arzneien, die zu heftig in ihrer Wirkung sind. In der Verwendung von Urtinkturen ist der zweite Unterschied zum Organon festzustel len. Dieser Punkt ist aus heutiger Sicht sinn voll und muss laut Gesetz bei einigen Aus gangssubstanzen durchgeführt werden. In welchen Fällen eine Urtinktur anzufertigen ist, wird individuell von Monografie zu Monografie vom Gesetzgeber festgelegt. Das Ziel ist es, Arzneien auf den Markt zu bringen, die unbedenklich und sicher sind. Mit der Herstellung einer Urtinktur, z.B. nach Vorschrift 3a oder 4a des Pharm. Eur., erhalten wir Arzneien bzw. Ausgangsstoffe für die Arzneiherstellung, die frei von Kei men sind. Würde man z.B. die Fliegen vom Cantharis (Lytta vesicatoria) einfach bis zur C3 verreiben, so würde man in die Arznei Bakterien einbringen. (z.B. E-coli) und die Arznei könnte dem Patienten Schaden zufügen. Bei der Venvendung bestimmter Pflanzen ist das Problem ähnlich. Aus pharmazeutischer Sicht ist es unbedenklich, aus einer Pflanze eine Urtinktur herzustellen, da die wertbe stimmenden lnhaltsstoffe vom Ethanol ge löst werden. Die Urtinktur wird später nach Vorschrift 7 HAB weiter verarbeitet und somit ab der C3 in Pulverform überführt. Ein weiterer Unterschied bei der Herstel lung ist die Verwendung von Globuli unter schiedlicher Größe. Hahnemann verwende te Globuli, von denen 100 ein Gran wiegen (mohnsamengroß). Das Arzneibuch ver wendet Globuli der Größe 1. Die heutigen Globuli sind somit größer als die Glohuli, die Hahnemann verwendete. Größere Globuli bedeutet, dass mehr Arz neilösung aufgenommen wird. Die Arznei ist somit weniger verdünnt und damit stär ker in ihrer Wirkung. Die Autoren des HAB haben der Größe der Globuli nur eine unter geordnete Beachtung geschenkt. Es gibt für diesen Fakt keine wissenschaftliche Begrün dung, aber er scheint in der Therapie mit den LM-/Q-Potenzen keine große Rolle zu spielen. Wenn bekannt ist, dass die heutigen LM-/Q-Potenzen stärker wirksam sind, so kann der Therapeut die Anzahl der verord neten Tropfen und Schüttelschläge reduzie ren, um auf Hahnemanns Ausgangsniveau zurückzukommen. Der nächste Unterschied in der Herstellung der Arzneien betrifft den Sonderfall der Nosoden. Nosoden müssen vor der Arzneimittelher stellung mit einem Autoklaven sterilisiert werden. Auch dieser Fakt ist neu und wurde mit der BSE-Krise in das Gesetz auf genommen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, Krankheitserreger abzutöten. Auch hier ist es Ziel, eine unbedenkliche und sichere Arznei auf den Markt zu brin gen. Die Frage nach der Wirksamkeit und even tuell Veränderung des Arzneimittelbildes ist noch nicht geklärt. Die Hersteller von homöopathischen Medikamenten müssen den täglichen Spagat zwischen Gesetz und Historie vollziehen, damit die Arznei auf der einen Seite den Anspruch des homöo pathischen Arzneimittels nicht verliert und auf der anderen Seite den Marktzugang schafft. Es ist wichtig zu wissen, dass homöopathische Arzneimittel nur rechtmä ßig im Verkehr sind, wenn sie nach den Vorschriften der Arzneibücher hergestellt werden. Nach der Herstellung muss das Arzneimittel noch beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert werden ( 38, 39 AMG). Grundsätzlich gilt: Homöopathische Arz neimittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei der Bundes oberbehörde registriert sind ( 38 Abs. 1 AMG). Ausnahme von dieser Pflicht (1000er-Regelung): Ausgenommen von die ser Registrierungspflicht sind homöopathi sche Arzneimittel pflanzlichen oder minera lischen Ursprungs, wenn von ihnen weni ger als 1000 Packungen pro Jahr verkauft werden. Diese Regelung gilt nicht für tierische Arz neimittel und Nosoden, denn tierische Arz neimittel und Nosoden müssen immer registriert werden ( 38 Abs. 1 AMG). Mit der Vorschrift der Registrierung muss eine vollständige Dokumentation und Ana lyse des Ausgangsstoffes durchgeführt wer den. Die Untersuchungen analysieren die Identität, die Reinheit, mikrobiologische Belastungen und Viren sowie Pestizide und Aflatoxine und vieles mehr. Aus den gesetzlichen Regelungen geht her vor, dass alle homöopathischen Arzneimit tel nach demselben Verfahren (HAB-Mono grafien/Pharm. Eur.-Monografien) herge stellt werden. Die Herstellung der LM-/Q-Potenzen geht aus der Vorschrift 17 des HAB hervor und regelt diese im Detail. LM-/Q-Potenzen sind somit identisch. Ein Arzneibuch ist ein amtliches Verzeichnis und Vorschriftenbuch eines Landes oder eines Länderverbandes, das von der Arz neibuchkommission erarbeitet wird, und hat einen verbindlichen gesetzlichen Charakter.
6. Schlusswort
Die pharmazeutischen Unternehmen müs sen in der heutigen Zeit den gesetzlichen Vorschriften folgen und in einigen Fällen vom Orgonon abweichen. Die gesetzlichen Regelungen im HAB und Pharm. Eur sollten nicht nur als Zwang ver standen werden. Durch die Einführung des HAB haben die homöopathischen Arzneien einen gesetzlich gesicherten Standpunkt innerhalb der Pharmakotherapie erhalten und werden alle nach den gleichen hohen Qualitätsanforderungen hergestellt. Die Qualität des homöopathischen Arzneimittels ist somit gesetzlich geschützt.
Quellen:
1. Arzneibuchkommission: Europäisches Arzneibuch. 6. Ausgabe Grundwerk, Stuttgart: Deutscher-Apotheker-Verlag 2008
2. Arzneibuchkommission: Homöopathisches Arzneibuch. Allgemeiner Teil, Stuttgart: Deutscher-Apotheker-Verlag 2010.
3. Burger, Artur / Wachter, Helmut: Hunnius — Pharmazeutisches Wörterbuch. 8. Auflage. Berlin, New York: Walter de Gruyter-Verlag 1992.
4. Grimm, A. Hahnemanns 50.000er Potenzen und die 22700er Potenzen des HAB. Stuttgart: Karl F. Haug Verlag 1991.
5. Hahnemann, Samuel: Organon der Heilkunst
6. Auflage. 5. 153-157, Heidelberg: Karl F. Haug Verlag 1974.
6. Hahnemann, Samuel: Organon der Heilkurist
6. Auflage 5. 153-155, Heidelberg: Karl F. Haug Verlag 1974.
7. Hahnemann Samuel: Organon-Synopse. Bearbeitet und herausgegeben v. B. Luft und M. Wischner. 1. Auflage. 5. 2, Stuttgart: Karl F. Haug Verlag 2000.
8. Jütte, Robert. Die Fünfzigtausender-Potenzen Kurse in der Homöopathie: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 1. Auflage. 5. 14-18. Stuttgart 2007.
9. lOtte, Robert. Die Ftinfzigtausender-Potenzen in der Homöopathie: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 1. Auflage 5. 22-23. Stuttgart 2007.
10. Jütte, Robert. Die Fünfzigtausender-Potenzen in der Homöopathie: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 1. Auflage 5. 7-8. Stuttgart 2007.
11. Klunker. Will: Anmahnung des HAB 1, Zeitschrift für klassische Homöopathie (ZKH) 36 (1992).
12. Wischner, Matthias: Organon. Kommentar. 2. Auflage. 5. 18-19. Essen: KVC Verlag 2011.